Vertrieb nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
 
§ 1 Geltungsbereich

(1)
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen, Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“), und uns, der Firma J. Barth Nachf. GmbH & Co. KG, ausschließlich geltende Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Mit der Registrierung gem. § 2 und mit jedem lock-in auf unsere Homepage erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als allein maßgeblich an.

(2)
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.



§ 2 Registrierung als Nutzer 

(1)
Ihre Registrierung zu unserem Handelssystem erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Handelssystem besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die unter § 1 (1) bezeichneten Personenkreise. Zur Zulassung füllen Sie elektronisch das auf unserer Web-Site vorhandene Anmeldeformular aus und mailen uns dieses zu. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(2)
Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Sie können Ihren Eintrag jederzeit wieder löschen lassen. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.

(3)
Soweit sich Ihre Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach der Anmeldung unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ vorgenommen werden.


§ 3 Datenspeicherung

(1)
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Homepage, Telefonnummer, Telefaxnummer, UST-ID, Bankverbindung, Kreditkartennummer) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

(2)
Ihre Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zu Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann auf unserer Web-Site abgerufen sowie von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

(3)
Ihre Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste. Solche Nutzungsdaten werden wir darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Teledienste zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Sie sind berechtigt und haben die Möglichkeit, dieser Nutzung Ihrer Nutzungsdaten zu widersprechen.

(4)
Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser Support unter der E-Mail-Adresse info@jbarth.de oder telefonisch unter 02581-9391-0 zur Verfügung.



§ 4 Zustandekommen des Vertrages 

Mit der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

Der Bestellvorgang umfasst fünf Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift an. Im dritten Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten und geben eine ggf. abweichende Lieferanschrift an. Im vierten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren und können darüber hinaus Ihre Bestellung mit Kommissions-Nummern, Projektnummern oder eigenen Bestellnummern ergänzen. Im fünften Schritt senden Sie durch Klicken auf „Absenden“ die Bestellung an uns.


§ 5 Angebote und Reparaturaufträge 

Alle Angebote bezüglich Preisen, Mengen, Qualität, Lieferzeit usw. sind freibleibend , wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Lieferungsmöglichkeit bleibt in jedem Falle vorbehalten. Reparaturaufträge können nur dann angenommen werden, wenn eine angemessene Vorauszahlung geleistet wird. Kostenvoranschläge können nur annähernd gemacht werden und sind nicht bindend. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Die entstehenden Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Nutzers.


§ 6 Lieferzeit und Verpackung

(1)
Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch erst nach Klärung sämtlicher Einzelheiten und nicht vor der Beibringung der vom Nutzer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(2)
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

(3)
Erwächst dem Nutzer wegen einer Verzögerung ein Schaden, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Verzugsentschädigung beträgt unter Ausschluss weiterer Ansprüche höchstens für jede volle Woche der Verspätung ½ v. H., im ganzen aber höchstens 3 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Nutzers voraus. Bei nicht ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gelten alle Preise ohne Einrechnung der notwendigen Verpackung ab Lager oder ab Werk. Für frachtfrei zu liefernde Sendungen hat der Nutzer, soweit die Lieferung von der Lieferantin nicht freigemacht ist, den Frachtbetrag skontofrei vorzulegen. Dieser wird alsdann in der Rechnung gegen Rückgabe des Frachtbriefes vergütet.

(4)
Sämtliche Lieferungen gehen ab Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes auf Gefahr des Nutzers, ebenfalls dann, wenn Ware zur Verfügung gestellt wird.



§ 7 Preise und Zahlung

(1)
Alle Preise gelten ab Lager, ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Sofern nicht Festpreise vereinbart sind, behalten wir uns die Berechnung entsprechend den am Tage der Lieferung maßgegebenen Kostenfaktoren vor. Bei Rechnung unter EUR 50,00 kann ein Kleinmengenzuschlag von mind. EUR 5,00 erhoben werden.

(2)
Die Zahlung hat gemäß den vereinbarten Bedingungen zu erfolgen. Falls nicht eine andere Zahlungsart mit uns schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung den Angaben unserer Rechnung entsprechend und grundsätzlich durch Barzahlung oder Banküberweisung auf eines unserer Konten zu erfolgen.

(3)
Bei verspätetem Zahlungseingang oder bei Stundung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zuzüglich MwSt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

(4)
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Nutzers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistungen auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.



§ 8 Lieferung, Gefahrenübergang und Reklamationen

(1)
Freie Lieferung erfolgt nur nach Vereinbarung im Rahmen unseres Tourenplans. Ansonsten gelten alle Preise ab Lager, also als Abholpreise. Kosten für Extrafahrten, Eilbeschaffung, Expressversendung, usw. werden in Rechnung gestellt, es sei denn, diese fallen durch unser Verschulden an. 

(2)
Reklamationen oder Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb einer Woche schriftlich oder unter Vorlage der Unterlagen – Kassenzettel, Lieferschein, Rechnung – bei uns eingehen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Anlieferung von Waren durch unsere Fahrzeuge sind die Stückzahlen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Beanstandungen sofort geltend zu machen. Bei Sonderanfertigungen sind Abweichungen in der Menge bis zu 10% zulässig.

(3)
Die Verpackung wird nach unserem Ermessen – soweit notwendig – vorgenommen und billigst berechnet.

(4)
Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf den Nutzer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben, zum Beispiel die Versendungskosten oder Anfuhr. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen die der Nutzer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Nutzer über. Teillieferungen sind zulässig. Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, vom Tage der Bestellung an gerechnet, abzunehmen, sofern nicht ausdrücklich eine längere Abnahmefrist vereinbart worden ist.

(5)
Wenn nicht anders angegeben ist das Lieferscheindatum das Lieferdatum.



§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1)
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

(2)
Der Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehen.

(3)
Wird Vorbehaltsware vom Nutzer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

(4)
Der Nutzer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.

(5)
Die Befugnisse des Nutzers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Nutzers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

(6)
Der Nutzer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab.

(7)
Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Wird Vorbehaltsware vom Nutzer in ein Grundstück/Gebäude eingebaut, so tritt er schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grundstückes/Gebäudes in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab.

(8)
Hat der Nutzer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Nutzer tritt die an ihrer Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Nutzer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Nutzers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Nutzer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

(9)
Der Nutzer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

(10)
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Nutzers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

(11)
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

(12)
Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies Ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

(13)
Der Nutzer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seinen Entschädigungsansprüchen, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

(14)
Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Nutzers eingegangen ist, bestehen.


§ 10 Mängelhaftung
 
(1)
Bei der Lieferung an Unternehmer übernimmt der Verkäufer folgende Mängelhaftung:

• Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang

• Die Nacherfüllung geschieht nach Wahl des Verkäufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

• Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Nutzer nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde.

• Mängelrechte des Bestellers bestehen nur dann, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
 
• Der Verkauf und die Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(2)
Bei der Lieferung an Verbraucher gelten die Mängelrechte des BGB.

(3)
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, soweit diese nicht vertragliche Pflichten, Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

(4)
Der Nutzer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Verkäufer zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen beim Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(5)
Der Verkauf und die Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Lieferung bleibt bei der Übernahme eine Garantie unberührt.



§ 11 Rücktritt des Nutzers 

Der Nutzer hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrechts besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer. Befinden wir uns mit unserer Leistung in Verzug und gewährt der Nutzer uns eine angemessene Nachfrist mit ausdrücklicher Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Nutzer zum Rücktritt berechtigt. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Nutzers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.


§ 12 Rücktritt des Lieferers 

(1)
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. So weit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Nutzers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

(2)
Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Nutzer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.



§ 13 Haftungsbeschränkungen 

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem jetzigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.


§ 14 Schlussbestimmungen 

(1)
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(3)
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Warendorf. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Warendorf. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Nutzers zu klagen.

(4)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen wiedersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehender Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 
J. Barth Nachf. GmbH & Co. KG                                                                                          
 
12/2011